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Zinsbaustein erhält als erste deutsche Plattform EU-weite Lizenz für Crowdfunding

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Als erstes Unternehmen mit Sitz in Deutschland hat die kuratierte digitale Investmentplattform für Immobilienfinanzierungen, Zinsbaustein, eine Lizenz gemäß der Verordnung für European Crowdfunding Service Provider (ECSP) erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Lizenz mit Gültigkeit ab dem 21. Juni 2023 erteilt.

Zinsbaustein hatte frühzeitig einen Antrag für die ECSP-Lizenz gestellt und bereitet nun sowohl seine Produkte als auch mögliche europäische Kooperationen zur Nutzung der Lizenz vor.

Die ECSP-Verordnung harmonisiert die Vorschriften für den Betrieb von Schwarmfinanzierungsplattformen in der gesamten EU. Der einheitliche Rechtsrahmen und die strengen regulatorischen Anforderungen bieten nun einen noch größeren Anlegerschutz. Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der ECSP-Verordnung wird das Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sein, das die ursprüngliche deutsche Auslegung der Verordnung an die europäischen Bedingungen anpasst und Benachteiligungen beseitigt.

Zu den wesentlichen Vorteilen der Verordnung gehört, dass Crowdfunding-Plattformen nun auch Wertpapiere bis zu einem Volumen von fünf Millionen Euro ohne Haftungsdach direkt vermitteln können. Darüber hinaus können Projekte, die von der heimischen Aufsichtsbehörde zugelassen wurden, EU-weit ohne weitere Zulassung durch ausländische Behörden angeboten werden. „Das eröffnet den Zugang zum gesamten europäischen Anlegermarkt und wird zu europäischen Kooperationen zwischen verschiedenen Plattformen führen“, sagt Volker Wohlfarth, geschäftsführender Gesellschafter von Zinsbaustein.

Die ECSP-Verordnung gilt für Projekte mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro pro Projektträger innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Bei Volumina bis zu dieser Grenze entfällt die Prospektpflicht, stattdessen muss der Projektträger ein EU-weit standardisiertes Basisinformationsblatt für Anleger auf der Plattform bereitstellen. Dabei können sowohl Wertpapiere als auch Teilkreditforderungen von den Plattformen vermittelt werden. „Schwarmfinanzierer müssen sich strukturell an die neuen Anforderungen anpassen und durch den Nachweis qualifizierter Prozesse überzeugen. Dadurch erfolgt eine Überprüfung durch die Regulierungsbehörde, ähnlich wie es bereits bei Bankprodukten praktiziert wird, nicht mehr pro Einzeltransaktion, sondern erst im Nachhinein“, erklärt Markus Kreuter, Geschäftsführer von Zinsbaustein. Ein verbessertes Anlegerschutzniveau wird unter anderem durch die Abfrage von Kenntnissen über verschiedene Finanzinstrumente und die Simulation der individuellen Verlusttoleranz gewährleistet. Zudem ist eine Bedenkzeit vor Vertragsabschluss vorgesehen.

Die Umsetzung der ECSP-Verordnung in Deutschland geht in einigen Punkten über die EU-Vorgaben hinaus. Dies betrifft insbesondere die Haftungsregelungen, die durch das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ der Bundesregierung angepasst werden sollen. Die zunächst sehr strengen Haftungsregeln sind laut Markus Kreuter ein wesentlicher Grund, warum viele Plattformen zögern, die ECSP-Lizenz zu beantragen.

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