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Rente, Mindestlohn, Bußgelder: Was sich 2020 für Verbraucher ändert

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Entlastung für Angehörige: Neuer Grenzwert beim Elternunterhalt

Werden Eltern pflegebedürftig und haben nicht genug Geld für die nötige Pflege, müssen die Kinder für den Unterhalt aufkommen. Gleiches galt bislang auch für Eltern, deren volljährige pflegebedürftige Kinder Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Das kann für beide Seiten eine starke Belastung sein. Mit dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz sollen Eltern und unterhaltspflichtige Kinder ab 2020 künftig entlastet werden. 

Zu diesem Zweck erhöht der Gesetzgeber 2020 die Grenzwerte zur Unterhaltspflicht. Künftig müssen Angehörige nur dann Unterhalt zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro pro Jahr (je unterhaltsverpflichteter Person) liegt. Der pauschale Unterhaltsbeitrag, den unterhaltspflichtige Eltern von Kindern mit Behinderung bislang bei Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe zahlen mussten, entfällt unabhängig vom Einkommen komplett.

Alles Wichtige zum Thema Elternunterhalt und zur Frage, wann Kinder für pflegebedürftige Eltern zahlen müssen, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Medizin-Apps auf Rezept

Fitness- und Gesundheits-Apps bieten Patienten schon heute die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zu nutzen. Mobile Anwendungen für das Tablet oder Smartphone können zum Beispiel Blutwerte dokumentieren, an die Tabletteneinnahme erinnern oder etwa werdende Eltern in der Schwangerschaft unterstützen.

Mit dem Inkrafttreten des „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) können Ärzte zugelassene Medizin-Apps künftig aber auch per Rezept verschreiben. Die Kosten hierfür übernimmt dann die gesetzliche Krankenversicherung.

Damit die Krankenkasse künftig zahlt, müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf

  • Datensicherheit,
  • Datenschutz und
  • Funktionalität

geprüft werden. Ist die Gesundheits- oder Medizin-App zugelassen, kann der behandelnde Arzt Ihnen diese per Rezept verordnen. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen eine begründete Diagnose vorliegt. Haben Sie keine ärztliche Verordnung, können Sie sich eine Gesundheits-App aber auch von der Krankenkasse genehmigen lassen.

Details zu den Gesundheits-Apps auf Rezept finden Sie in diesem eigenen Beitrag.

Der Nutri-Score kommt

In Nachbarland Frankreich ist der sogenannte Nutri-Score längst ein gewohntes Bild im Supermarkt. Ab 2020 können Sie nun auch in Deutschland auf einen Blick erkennen, wie gesund ein Fertiggericht ist – zumindest dann, wenn der Hersteller der Ware bei der Kennzeichnung mitmacht. Das genaue Datum für die Einführung des Nutri-Scores steht noch nicht fest.

Der Nutri-Score ist eine fünfstufige, farbige Nährwertkennzeichnung, die unter anderem Fett-, Salz- und Zuckergehalt berücksichtigt. Anhand der Farben und Buchstaben von „A“ in grün (günstige Nährwerte) bis „E“ in rot (ungünstige Nährwerte) können Sie verschiedene Lebensmittel besser miteinander vergleichen und transparent erkennen, welche Nährwerte ein Fertiggericht hat.

Wie der Nutri-Score aussieht sowie welche Vor- und Nachteile wir in der farbigen Nährwertkennzeichnung sehen, erfahren Sie hier.

Änderungen bei Typklassen in der Kfz-Versicherung

Mit Beginn des neuen Jahres gelten neben neuen Regionalklassen auch neue Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese beiden Faktoren beeinflussen, wie viel Sie in der Kfz-Versicherung bezahlen müssen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Regional- und Typklasse eines Fahrzeugs ist, umso teurer ist die Kfz-Versicherung.

Hintergrund: Die Regionalklasse richtet sich nach ortsbezogenen Gegebenheiten im Verhältnis zur Schadenshäufigkeit. Zu welcher Typklasse Ihr Wagen gehört, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wie viele Schäden mit dem bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden.

Nach aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird die Autoversicherung 2020 für rund 4,6 Millionen Fahrzeughalter günstiger, ihr Wagen kommt in eine bessere Typklasse. Etwa 6,5 Millionen Autofahrer müssen im neuen Jahr hingegen mehr bezahlen, ihre Typklasse verschlechtert sich. Für drei Viertel der Autobesitzer bleibt der Beitrag zur Kfz-Versicherung unverändert.

In den meisten Fällen werden Auto-Modelle 2020 nur um eine Typklasse nach oben oder unten korrigiert. In höhere Typklassen werden vor allem einige SUV und Oberklasse-Modelle eingeordnet. Wollen Sie herausfinden, zu welcher Typklasse Ihr Fahrzeug ab 2020 gehört? Hierzu hat der GDV eine Liste mit rund 30.000 Automodellen unter www.typklasse.de bereitgestellt. Hier finden Sie auch mehrere Beispiele für die neuen Typklassen-Einstufungen.

Besserverdiener zahlen mehr für die Sozialversicherung

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Angestellte in Deutschland nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr als diesen Grenzwert verdient, für den steigen die Beiträge nicht mehr weiter an.

In 2020 werden die Grenzwerte angehoben. Wer mehr als die bisherigen Grenzwerte verdient, der muss also künftig etwas mehr für die Sozialversicherungen bezahlen. Die Grenzwerte sind in 2020:

Kranken- und Pflegeversicherung:

Grenzwert in ganz Deutschland: 56.250 Euro pro Jahr (bisher: 54.450 Euro)

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • Grenzwert Westdeutschland: 82.800 Euro pro Jahr (bisher: 80.400 Euro)
  • Grenzwert Ostdeutschland: 77.400 Euro pro Jahr (bisher: 73.800 Euro)

Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Ab dem 1. Januar 2020 sind 9,35 Euro pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,19 Euro. Ausnahmen davon bleiben aber bestehen. So gibt es z.B. keinen Mindestlohn für

  • Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • viele Praktikanten
  • Langzeitarbeitslose
  • Ehrenamtliche

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Wer sich ab 1. Januar 2020 nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, muss an einigen Stellen mehr zahlen und nun auch Punkte in Flensburg in Kauf nehmen.

Das Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen wird durchweg teurer. Wer bloß auf einer solchen Fläche parkt, zahlt künftig schon 55 Euro (bisher: 20 Euro). Mit Behinderung oder einem Parken, das länger als 1 Stunde bzw. länger als 1 Stunde mit Behinderung dauert, werden schon 70 bzw. 80 Euro fällig sowie 1 Punkt. Ganz neu: Wer andere dabei gefährdet oder eine Sachbeschädigung anrichtet, zahlt 80 oder 100 Euro und kassiert 1 Punkt.

Sonderfälle beim Parken sind Feuerwehrzufahrten, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Behindertenparkplätze und (neu) Stellplätze für E-Autos. Hier werden nun 55 bis 70 Euro fällig.

Ähnlich wie beim Parken sieht es beim Halten in zweiter Reihe aus: Das wird ebenfalls mit mindestens 55 Euro (früher 15 Euro) geahndet und kann nach den Kriterien „mit Behinderung“, „mit Gefährdung“ sowie „mit Sachbeschädigung“ bis 100 Euro teuer werden und 1 Punkt einbringen.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen nur noch mit Schritttempo abbiegen. Sonst: 70 Euro und 1 Punkt.

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss nach der verschärften Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen – plus Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte.

Zusätzliche Fahrverbote für Diesel

Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge (Euro-Norm 4). Einige deutsche Großstädte haben schon nachgezogen. Und auch 2020 könnten weitere hinzukommen, da die Deutsche Umwelthilfe weiterhin Klagen gegen Gemeinden plant, die die Luft nicht sauber genug bekommen.

Intelligente Stromzähler werden für viele Pflicht

Ab 2020 gilt für Messstellenbetreiber (MSB) der gesetzliche Zwang zum Einbau von intelligenten Messsystemen. Das betrifft Sie als privaten Verbraucher bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Mit den intelligenten Geräten werden Daten an Stromversorger und Netzbetreiber übermittelt.

Alles dazu lesen Sie ausführlicher hier.

Flüge werden teurer, Bahntickets (vielleicht) günstiger

Die Bundesregierung möchte dem Klimawandel auch bei Reisen begegnen. Die Ziele: Mehr Verkehr auf die Schiene bekommen und die Anzahl der Flüge reduzieren. Helfen sollen finanzielle Anreize:

  • Für Bahntickets soll 2020 der niedrigere Mehrwertsteuer-Satz von 7 statt 19 Prozent gelten. Dazu verhandeln Bundestag und Bundesrat allerdings noch.
  • Gleichzeitig steigt die Steuer auf Flugtickets zum 1. April 2020. Je nach Strecke soll sie das Tickets um rund 6 bis 17 Euro teurer machen.

Ob das einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von CO2 leisten kann, ist umstritten.

Impfung gegen Masern wird zur Pflicht

Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, in der Kindertagespflege sowie in Gemeinschaftsunterkünften betreut werden, müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich müssen ihren Masernimpfschutz oder ihre Masernimmunisierung nachweisen.

Das gilt ab 1. März 2020 – wobei es für Kinder und Personal, die schon in solchen Einrichtungen sind, eine längere Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2021 gibt. Eltern, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.

Mehr Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Entlastungen für Betriebsrentner

Ab 1. Januar 2020 gilt für Betriebsrenten hinsichtlich der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge ein Freibetrag von 159,25 Euro. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro.

Der Unterschied:

Bei der Freigrenze galt: Für Renten unter 155,75 Euro musste man keine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen. Lag die Rente aber auch nur einen Cent darüber, musste man für die gesamte Rente Beiträge bezahlen.

Nun ist es anders: Diejenigen, die mehr als den Freibetrag an Betriebsrente bekommen, müssen in Zukunft nur noch für diesen Mehrbetrag an die Krankenkasse zahlen. Wer also zum Beispiel 200 Euro Betriebsrente bekommt, darf davon den neuen Freibetrag abziehen und zahlt ab 2020 nur noch auf die übrig bleibenden 40,75 Euro den Beitragssatz zur Krankenversicherung. In 2019 hatte er noch auf die vollen 200 Euro seine Beiträge zahlen müssen.

Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als 10 Jahre zurückliegt. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens betrifft die Neuregelung zumindest den Kreis der versicherungspflichtigen Kassenmitglieder.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin von dem Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs zu entrichten. Keine Änderung ergibt sich auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen die Versorgungsbezüge weiterhin in voller Höhe tragen und bleiben auch von der Einführung des Freibetrags ausgenommen.

Reformen beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen

Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser prüft, ob überhaupt und welcher Pflegegrad vorliegt. Der MDK berät und begutachtet außerdem für Krankenkassen und führt auch Qualitätsprüfungen in Einrichtungen durch. Der Bundestag hat beschlossen, dass der Dienst organisatorisch von den Krankenkassen gelöst wird. Das soll ihn neutraler und unabhängiger machen.

In den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste werden künftig auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Keine Menthol-Zigaretten mehr im Handel

Die Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie sorgten in den letzten Jahren bereits für einige Änderungen für Raucher: Nach verpflichtenden Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln dürfen Tabakerzeugnisse bereits keine Aromen mehr enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Vanille oder Menthol, die den Geschmack und den Geruch von Tabak überdecken.

Ab 20. Mai 2020 dürfen künftig auch keine Restbestände mentholhaltiger Zigaretten mehr verkauft werden. Für aromatisierte Tabakware, die einen Marktanteil über 3 Prozent hat, gilt bis dahin noch eine Übergangsfrist. Das soll Anbietern ermöglichen, ihre Restbestände loszuwerden und zu anderen Erzeugnissen zu wechseln.

Höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz

Gute Nachrichten für alle Zahnarzt-Patienten, die ihr Bonusheft pflegen: Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz. Dann gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent (bislang 50 Prozent) der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen.

Wer mit dem Bonusheft über 5 Jahre lang die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt nachweist, kann sich damit insgesamt 70 Prozent der Zahnarzt-Rechnung ersparen. Bei einem über 10 Jahre geführten Bonusheft sind sogar 75 Prozent möglich.

Mehr Tipps, damit der Zahnarztbesuch nicht zur Kostenfalle wird, haben wir hier zusammengestellt.

Statt Pflegenoten: neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen

Die sogenannten Pflegenoten werden abgeschafft und durch ein neues System mit ausführlicheren Informationen in drei Bereichen ersetzt. Das soll transparent machen, wie gut Pflegeheime abschneiden. Ab Mitte 2020 werden Ergebnisse nach dem neuen System veröffentlicht.

Bei der Auswahl eines Pflegeheims gilt grundsätzlich unser Rat: Einrichtungen, die für Sie oder Angehörige in Frage kommen, sollten Sie selbst vor Ort anschauen. Vergleichen Sie außerdem mehrere Einrichtungen miteinander.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/geld-versicherungen/rente-mindestlohn-bussgelder-was-sich-2020-fuer-verbraucher-aendert-42152

 

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