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Auslandsreisekrankenversicherung

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung lohnt es, die Preise zu vergleichen. Es gibt spezielle Tarife für Familien. Vorsicht, wenn eine Selbstbeteiligung verlangt wird.
  • Ratsam ist, das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Dort können Ausschlüsse lauern.
  • Mit der wichtigste Punkt: der Rücktransport. Er sollte schon erfolgen können, wenn er medizinisch „sinnvoll“ ist. Gemäß mancher Bedingungen muss er medizinisch „notwendig“ sein.

Europäische Krankenversicherungskarte

Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzenbleiben. Wird nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da können bei einem Klinikaufenthalt leicht mehrere tausend Euro anfallen.

Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nur über die private Auslandsreisekrankenversicherung können die Kosten ersetzt werden.

Solche Policen bieten unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.

Preise vergleichen

Jahresverträge sind schon für unter 10 Euro, aber auch für das Vielfache zu bekommen. Geleistet wird für jede Auslandsreise, die – je nach Vertrag – nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. Für Langzeitreisen über mehrere Monate bedarf es einer speziellen Police, die dann auch deutlich teurer ist. Daran sollten zum Beispiel Senioren denken, die in südlichen Ländern überwintern oder junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen möchten.

Viele Anbieter haben auch spezielle Tarifangebote für Familien im Programm. Jahresverträge gibt es bei manchen Gesellschaften schon ab rund 20 Euro. Deshalb empfiehlt sich, den Umfang der Versicherung vorher genau zu prüfen und mit anderen Tarifen zu vergleichen. Vor allem sollte darauf geachtet werden, bis zu welchem Alter mitversicherte Kinder Versicherungsschutz genießen. Denn die Versicherer haben sehr unterschiedliche Regelungen.

Kleingedrucktes lesen

Wer eine private Reisekrankenversicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten. Obwohl sich die meisten Verträge ähneln, schlummern in einigen Policen unbequeme Klauseln. Leidet ein Urlauber beispielsweise an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern. Allerdings: Einige Gesellschaften zahlen bei bestehenden chronischen Erkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung sechs Monate vor Reiseantritt aufgrund von akuten Verschlechterungen erforderlich war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand.

Chronisch Kranke sollten einen solchen Vertrag abschließen.

Erhalten sie den privaten Versicherungsschutz nicht, sollten sie mit ihrer GKV sprechen, um dort ausnahmsweise eine Absicherung in dem Urlaubsland, gleichgültig wo dies liegt, zu erhalten.

Vor Abreise sollte man sich zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt geben lassen. Manche Gesellschaften zahlen auch nicht, wenn Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport passieren.

Vorleistungsklausel

Achtung, hier werden nur Restkosten übernommen, für die eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Folge: Es muss später umständlich zweimal abgerechnet werden.

Nachleistungsfrist prüfen

Es kann vorkommen, dass ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen kann. Mittlerweile bezahlen viele Gesellschaften die Rechnungen noch, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist, selbst wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Bei Vertragsschluss sollte deshalb darauf geachtet werden, dass diese nachträglichen Leistungen nicht befristet sind bzw. lange gewährt werden.

Rücktransport

Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Nach den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Auch privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder – gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vertrags – dann ggf. seine Selbstbeteiligung zu schonen.

Allerdings sollten Sie Anbieter meiden, die den Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ ist. Diese Voraussetzungen sind fast nicht zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann.

Daher sollten sie nur Gesellschaften wählen, die gemäß ihrer Bedingungen den Krankentransport übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Teure Behandlungskosten

Vor besonders teuren Behandlungen sollte sich der Patient im Ausland per Fax von seiner Versicherung die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Selbstbeteiligung

Einige wenige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung der Kunden. Von solchen Abschlüssen sollte man die Finger lassen.

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Steffen Steuer

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von factum
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