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ArchivJanuar 2018

Vermieter darf sogar Dritte zur Besichtigung von Mängeln schicken

Klar ist: Mängel im Mietobjekt müssen Mieter nicht hinnehmen. Allerdings können sie sich nicht aussuchen, wer sich die Mängel ansieht. Wer sich immer wieder weigert, vom Vermieter beauftragten Personen die Tür zu öffnen, geht ein hohes Risiko ein.

Deutlich mehr Lehrstellen im Handwerksbereich

Sachsens Handwerker haben im vergangenen Jahr mehr neue Ausbildungsstellen geschaffen. Über 5400 neue Lehrverträge wurden 2017 unterzeichnet (5474), teilte der Sächsische Handwerkstag am Dienstag mit.

Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?

Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.

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